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   VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20   

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https://dejure.org/2021,59674
VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20 (https://dejure.org/2021,59674)
VG Potsdam, Entscheidung vom 10.12.2021 - 9 K 153/20 (https://dejure.org/2021,59674)
VG Potsdam, Entscheidung vom 10. Dezember 2021 - 9 K 153/20 (https://dejure.org/2021,59674)
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  • BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19

    Arzneimittel; Ausschlussgründe; Geschäftsgeheimnis; Informationszugangsanspruch;

    Auszug aus VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20
    Ob diese Begriffsschärfung im öffentlichen Recht nachzuvollziehen ist, kann offenbleiben; wie sogleich zu zeigen sein wird, wäre auch dieses Merkmal vorliegend erfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22/19 -, Rn. 13 - 17, juris).

    Die vom Kläger begehrte Information betrifft demnach nicht lediglich abgeschlossene Vorgänge ohne Bezug zum aktuellen Geschäftsbetrieb der Beigeladenen, so dass der Zeitablauf unbeachtlich ist (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22/19 -, Rn. 27, juris m. w. N.).

    Damit wäre die Offenlegung der begehrten Information geeignet, die Wettbewerbsposition der Beigeladenen nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 2020 - 10 C 22/19 -, Rn. 23, juris m. w. N.).

  • BVerwG, 10.04.2019 - 7 C 22.18

    5-Jahres-Frist; BaFin; Berufsgeheimnis; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis;

    Auszug aus VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20
    Betriebsgeheimnisse betreffen dabei im Wesentlichen technisches, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 19 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u. a. - BVerfGE 115, 205 ).

    Geschäftsgeheimnisse sind nach einem Zeitraum von fünf Jahren typischerweise nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr vertraulich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22/18 -, Rn. 46, juris).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20
    Betriebsgeheimnisse betreffen dabei im Wesentlichen technisches, Geschäftsgeheimnisse vornehmlich kaufmännisches Wissen (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 7 C 22.18 - Buchholz 404 IFG Nr. 32 Rn. 19 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u. a. - BVerfGE 115, 205 ).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20
    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 3 AIG umfassen nach dem hergebrachten öffentlichrechtlichen Verständnis, das sich am gewachsenen Begriffsverständnis des Wettbewerbsrechts orientiert (BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - juris Rn. 10), alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.
  • VG Trier, 02.10.2019 - 9 K 1632/19

    Kosten der Sanierung und Unterhaltung von Anschlussleitungen; Zubehöreigenschaft

    Auszug aus VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20
    Am 26. Juni 2019 erhob der Kläger im Hinblick darauf, dass sein Antrag nicht beschieden wurde, Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Potsdam (VG 9 K 1632/19).
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